BGE 142 I 49 – Kopftuchverbot

In den Schulen in St. Margrethen sind Kopfbedeckungen jeglicher Art während des Unterrichts untersagt. Nach den Sommerferien erscheint eine Schülerin der 6. Primarklasse mit einem Kopftuch in der Schule. Der Schulrat hält per Verfügung fest, dass für die Schülerin keine Ausnahme vom Kopfbedeckungsverbot gemacht wird. Die Eltern des Mädchens fechten die Verfügung an. Der Kopftuchstreit gelangt schliesslich vor Bundesgericht.

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