Am 23. August 1982 stürzt ein Hunter-Kampfjet beim Walliser Dorf Riddes ab. Beim Flugzeugabsturz kommen der 17-jährige Claude und sein 10-jähriger Bruder Frédéric ums Leben. Als dem Vater Angiolino Ganzerla die Botschaft vom Tod seiner zwei Söhne mitgeteilt wird, erleidet er einen schweren Nervenschock. Er muss medizinisch behandelt werden und ist in der Folge nur noch zu 50% arbeitsfähig. Das eidgenössische Militärdepartement weigert sich daraufhin beharrlich, für die Teilinvalidität des Vaters Schadenersatz zu leisten. Der Fall landet vor dem Bundesgericht. Ist die Schweizerische Eidgenossenschaft für den Schockschaden des Vaters schadenersatzpflichtig?
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100 Bundesgerichtsentscheide
BGE 133 I 206 – Steuerwettbewerb
Am 11. Dezember 2005 nimmt die Obwaldner Stimmbevölkerung eine Steuervorlage an, die für hohe Einkommen und Vermögen degressive Steuertarife vorsieht. Vorerst finden sich in Obwalden keine Bewohner:innen, die gegen das geänderte Steuergesetz vorgehen wollen. Der Waadtländer PdA-Nationalrat Josef Zisyadis verlegt daraufhin seinen Wohnsitz nach Obwalden, um die degressiven Steuertarife vor Bundesgericht anzufechten.
BGE 98 II 365 – Bierkartell
Herbst 1969: Der Schweizer Biermarkt wird durch das Bierkartell des Schweizerischen Bierbrauervereins beherrscht. Für die 6dl-Bierflasche wird vom Kartell ein fixer Verkaufspreis von 70 Rappen vorgeschrieben. Die Lebensmittelladenkette Denner will sich das Preisdiktat des Bierkartells nicht mehr gefallen lassen und gelangt ans Bundesgericht.
BGE 142 I 49 – Kopftuchverbot
In den Schulen in St. Margrethen sind Kopfbedeckungen jeglicher Art während des Unterrichts untersagt. Nach den Sommerferien erscheint eine Schülerin der 6. Primarklasse mit einem Kopftuch in der Schule. Der Schulrat hält per Verfügung fest, dass für die Schülerin keine Ausnahme vom Kopfbedeckungsverbot gemacht wird. Die Eltern des Mädchens fechten die Verfügung an. Der Kopftuchstreit gelangt schliesslich vor Bundesgericht.
BGE 116 Ia 359 – Frauenstimmrecht
Am 29. April 1990 lehnt die Landsgemeinde des Kantons Appenzell Innerrhoden die Einführung des Frauenstimmrechts im Verhältnis 6:4 ab. Theresa Rohner und weitere Mitstreiter:innen wollen sich das nicht mehr gefallen lassen und gelangen vor das Bundesgericht.
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