BGE 98 II 365 – Bierkartell

Herbst 1969: Der Schweizer Biermarkt wird durch das Bierkartell des Schweizerischen Bierbrauervereins beherrscht. Für die 6dl-Bierflasche wird vom Kartell ein fixer Verkaufspreis von 70 Rappen vorgeschrieben. Die Lebensmittelladenkette Denner will sich das Preisdiktat des Bierkartells nicht mehr gefallen lassen und gelangt ans Bundesgericht.

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