BGE 30 II 184 – Gotthardbahngesellschaft

3. Januar 1900: Das Schweizer Militär will im Gotthardtunnel eine Vorrichtung zur Tunnelverteidigung verbessern. Doch bei den Arbeiten kommt es zum Unglück: Ein Zug entgleist im Gotthardtunnel und es kommt zu erheblichem Sachschaden. Die Gotthardbahngesellschaft verlangt daraufhin Schadenersatz vom eidgenössischen Militärdepartement. Dieses weigert sich jedoch, für den Schaden aufzukommen. Der Fall landet vor dem Bundesgericht… Daneben zeichnet die Folge die Entstehung der Gotthardbahngesellschaft und den unter prekären Arbeitsbedingungen erfolgten Bau des Gotthardtunnels nach. Gut 120 Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid kommt es im Gotthardbasistunnel erneut zu einer Zugentgleisung und einem riesigen Sachschaden. Wer wird dafür haften?

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