• 100 Bundesgerichtsentscheide

    BGE 110 II 360 – Credit Suisse

    Donnerstag, 14. April 1977: Eine Pressemitteilung der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) sorgt für helle Aufregung auf dem Schweizer Finanzplatz. Die SKA-Filiale in Chiasso soll während Jahren ausländische Kundengelder in Milliardenhöhe am Fiskus vorbei bei der Texon Finanzanstalt in Lichtenstein platziert haben. Die Leitung der Filiale Chiasso wird wegen ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung verhaftet. In der Folge ist das Vertrauen in die SKA erschüttert. Die Schweizer Nationalbank bietet zusammen mit den anderen Grossbanken der SKA einen Notkredit über CHF 3 Mia. an, was die Märkte jedoch nur noch zusätzlich verunsichert. In der Folge kommt es zu Strafprozessen gegen die Verantwortlichen. Der Chiasso-Skandal führt zudem zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, die schliesslich vor dem Bundesgericht landen (BGE 110 II 360).

    Nach dem Chiasso-Skandal expandiert die SKA ins Investment Banking. Als sie die amerikanische Investmentbank First Boston übernimmt und eine neue Konzernstruktur bildet, erhöht die Bankenkommission die Eigenmittelanforderungen. Die SKA fechtet die Verfügung vor dem Bundesgericht an (BGE 116 Ib 331). Es stellt sich die Frage, ob für die SKA ein erhöhtes Insolvenzrisiko besteht, falls ihre Schwestergesellschaft, die CS First Boston, in Schwierigkeiten geraten sollte.

    BGE 13 I 1 – Kempin-Spyri: Die erste Juristin der Schweiz

    29. Januar 1887: Vor dem Bezirksgericht Zürich wird Emilie Kempin-Spyri als Frau nicht als Vertreterin in einer Forderungsstreitigkeit zugelassen. Kempin-Spyri ficht den Beschluss vor Bundesgericht an und fordert in dieser Hinsicht die volle Gleichstellung der Geschlechter. Es soll nicht der letzte Kampf der ersten Juristin der Schweiz bleiben. So sorgt sie für rege Diskussionen in den Medien, als sie sich daraufhin an der Universität Zürich um eine Stelle als Privatdozentin bewirbt. Nicht minder kontrovers sind in den darauffolgenden Jahren die Debatten im Kantonsrat über die Zulassung der Frauen zur Advokatur. Im Jahr 1923 bietet sich dem Bundesgericht im Fall „Mlle Dr. Roeder contre Conseil d’Etat du canton de Fribourg“ die Gelegenheit auf seine Rechtsprechung in der Sache Kempin-Spyri zurückzukommen als es wiederum um die Frage geht, ob Frauen vom Anwaltsberuf ausgeschlossen werden dürfen.

    Für diese Folge werden bei „100 Bundesgerichtsentscheiden“ die Rollen getauscht: Rahel erzählt die bewegende Geschichte von Emilie Kempin-Spyri, während Phil dieses Mal für die Off-Stimme verantwortlich ist.

    BGE 142 IV 250 – FIFA-Kongress

    27. Mai 2015: Zwei Tage vor dem Kongress des Weltfussballverbandes FIFA werden 7 FIFA-Funktionäre am frühen Morgen im Zürcher Nobelhotel Baur au Lac verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt. Über einen schillernden Informanten haben die US-Behörden weitreichende Einblicke in die Korruption rund um die Vergabe von Vermarktungsrechten erhalten und erheben Anklage gegen mehrere Funktionäre. Einer der Angeklagten ist der nicaraguanische Fussballfunktionär Julio Rocha. Er wehrt sich gegen seine Auslieferung in die USA bis vor Bundesgericht. Auch eine Schweizer Bank muss sich vor den US-Behörden verantworten.

    BGE 39 I 407 – Hundemetzgerei

    Sommer 1909: In Niedergerlafingen im Kanton Solothurn betreibt Gottlieb Kurth eine Hundemetzgerei und macht damit sehr gute Geschäfte. Am 1 Juli 1909 verbietet der Bundesrat per Verordnung den Verkehr mit Hunde- und Katzenfleisch. Gottlieb Kurth schlachtet und verkauft jedoch weiterhin Hunde und wird in der Folge wiederholt wegen Übertretung des Verbots verzeigt. Der Fall landet schliesslich vor dem Bundesgericht. Doch auch noch über 100 Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid sorgt der Verzehr von Hundefleisch in der Schweiz weiter für Diskussionen.

    BGE 82 II 411 – van Gogh

    Paris im Jahr 1897: Die talentierte Hobby-Malerin Judith Gérard fertigt als Erinnerungsstück eine Zweitfassung vom Bild Selbstbildnis für Gauguin von Vincent van Gogh an. Rund zehn Jahre später wird das von Gérard gemalte Bild in einer renommierten Pariser Galerie als echter van Gogh verkauft. Als der Zürcher Waffenfabrikant Emil Bührle das Werk im Jahr 1948 von der Witwe eines renommierten van Gogh-Sammlers angeboten erhält, erwirbt er es ohne zu zögern. Doch bald kommen erhebliche Zweifel an der Echtheit des Bildes auf. Die Verkäuferin weigert sich jedoch das Bild zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Fall landet vor dem Bundesgericht.