Um die Wende vom 19. zum 20 Jahrhundert tritt das Automobil in der Schweiz in Erscheinung. Während es in Städten wie Genf rasch populär wird, stösst es im Kanton Graubünden auf wenig Gegenliebe. Das Automobil wird als Vergnügungsmittel für protzende Geschwindigkeitsfanatiker betrachtet, das viel Staub, Lärm und Gestank verursacht. Weil es auf den engen Bündner Bergstrassen zu Zwischenfällen zwischen Automobilen und Postkutschen kommt, erlässt der Kanton Graubünden am 17. August 1900 ein absolutes Automobilverbot. Der Transportunternehmer L. Kofmel aus Chur erhält während dem ersten Weltkrieg indessen eine Konzession für motorisierte Transporte in Graubünden. Als die Konzession nach Kriegsende erlischt und das Automobilverbot wieder vollumfänglich gilt, ficht er dieses im Mai 1920 vor dem Bundesgericht an.
Rund 100 Jahre nach dem Urteil zum Bündner Autoverbot muss sich das Bundesgericht erneut mit einer weitgehenden Beschränkung des Automobils beschäftigen. Es hat die Gültigkeit einer Volksinitiative zu beurteilen, welche die Stadt Zürich autofrei machen will.
31. Januar 1943: Der F. Moser ist überglücklich. Er ist soeben Vater von einem Mädchen geworden. Die Eltern entscheiden, dass ihre neugeborene Tochter «Marisa Christine» heissen soll. Zu ihrer grossen Überraschung verweigert jedoch das Zivilstandsamt Solothurn die Eintragung des Vornamens «Marisa», weil es sich dabei um eine Namensverstümmelung handle. Das Ehepaar Moser ist mit dieser Einschätzung überhaupt nicht einverstanden und zieht den Fall ans Bundesgericht weiter.
Es soll nicht das letzte Mal bleiben, dass sich das Bundesgericht mit – zuweilen auch kuriosen – Vornamen auseinandersetzen muss.
Und darf auch ein Mädchen «Andrea» heissen oder ist dieser Vorname dem männlichen Geschlecht vorbehalten? Diese Frage beschäftigt das Bundesgericht in BGE 82 I 32 aus dem Jahr 1956.
5. Januar 1998: Im Schweizer Fernsehen läuft die beliebte Quiz-Sendung «Risiko». Ein Kandidat setzt sich in den Fragerunden problemlos gegen seine Mitspieler durch und erspielt einen Rekordgewinn von 95’000 Franken. Doch bald kommen Zweifel daran auf, ob in der Sendung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Denn der Kandidat hat auf eine Frage eine falsche Antwort gegeben, welche aber die richtige Lösung für die übernächste Frage war. Wie konnte der Kandidat eine Frage beantworten, die noch gar nicht gestellt worden war? Bald muss sich der Kandidat wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Der Fall landet vor dem Bundesgericht.
Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis ins Jahr 1981 werden tausende Menschen in der Schweiz in Zucht- und Arbeitshäuser oder sogar in Strafanstalten weggesperrt. Und das nicht weil sie eine Straftat begangen haben und ordentlich verurteilt worden sind, sondern weil sie nicht der gängigen gesellschaftlichen Norm entsprechen. Die Versorgten erfahren in den Anstalten Gewalt und menschenunwürdige Behandlungen und haben kaum Möglichkeiten, sich gegen die Versorgung zu wehren. Auch der Gang vor das Bundesgericht ist meist nicht von Erfolg gekrönt.
Louis Reef wird am 8. Februar 1904 vom Regierungsrat Schaffhausen in die Arbeitsanstalt Lenzburg eingewiesen, ohne dass ihm die Möglichkeit gegeben wird, zur Versorgung Stellung zu nehmen. Der Fall landet vor dem Bundesgericht. Rund 40 Jahre später soll Kurt Weber für drei Jahre in einer Arbeitserziehungsanstalt versorgt werden, weil er seine Arbeitsstellen jeweils zu oft wechselt. Weber zieht den Fall an das Bundesgericht weiter.
Zu den bewegenden Schicksalen der Opfer von administrativen Versorgungen und für einen umfassenden Blick auf dieses unheilvolle Kapitel der Schweizer Geschichte sei auf die Berichte der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgung verwiesen: https://www.uek-administrative-versorgungen.ch/startseite
27. Oktober 1904: Die achtjährige Olga Riedel wird in Davos vom Hund des Metzgermeisters Buol ins Gesicht gebissen. Obwohl der Hund schon zuvor mehrere Personen gebissen hat, ist sich der Metzgermeister keiner Schuld bewusst. Der Fall landet vor dem Bundesgericht (BGE 33 II 124).
Rund 50 Jahre später kommt es in Oftringen zu einem sehr ähnlichen Fall. Die zweijährige Isabelle wird ins Gesicht gebissen und ist fortan infolge der Narben entstellt. Das Bundesgericht beschäftigt sich u.a. mit der Frage, inwieweit die Narben Isabelle in Zukunft daran hindern werden, zu heiraten und damit ihr wirtschaftliches Fortkommen zu verbessern (BGE 81 II 512).
Am 1. Dezember 2005 wird in Oberglatt der sechsjährige Süleyman auf dem Weg in den Kindergarten von drei Pitbulls angefallen und getötet. Der Fall erschüttert die Schweiz. Der Kanton Zürich erlässt ein Verbot für potentiell gefährliche Hunderassen. Die Vereine der betroffenen Rassen fechten das Verbot vor dem Bundesgericht an.