Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts bis ins Jahr 1981 werden tausende Menschen in der Schweiz in Zucht- und Arbeitshäuser oder sogar in Strafanstalten weggesperrt. Und das nicht weil sie eine Straftat begangen haben und ordentlich verurteilt worden sind, sondern weil sie nicht der gängigen gesellschaftlichen Norm entsprechen. Die Versorgten erfahren in den Anstalten Gewalt und menschenunwürdige Behandlungen und haben kaum Möglichkeiten, sich gegen die Versorgung zu wehren. Auch der Gang vor das Bundesgericht ist meist nicht von Erfolg gekrönt.
Louis Reef wird am 8. Februar 1904 vom Regierungsrat Schaffhausen in die Arbeitsanstalt Lenzburg eingewiesen, ohne dass ihm die Möglichkeit gegeben wird, zur Versorgung Stellung zu nehmen. Der Fall landet vor dem Bundesgericht. Rund 40 Jahre später soll Kurt Weber für drei Jahre in einer Arbeitserziehungsanstalt versorgt werden, weil er seine Arbeitsstellen jeweils zu oft wechselt. Weber zieht den Fall an das Bundesgericht weiter.
Zu den bewegenden Schicksalen der Opfer von administrativen Versorgungen und für einen umfassenden Blick auf dieses unheilvolle Kapitel der Schweizer Geschichte sei auf die Berichte der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgung verwiesen: https://www.uek-administrative-versorgungen.ch/startseite
27. Oktober 1904: Die achtjährige Olga Riedel wird in Davos vom Hund des Metzgermeisters Buol ins Gesicht gebissen. Obwohl der Hund schon zuvor mehrere Personen gebissen hat, ist sich der Metzgermeister keiner Schuld bewusst. Der Fall landet vor dem Bundesgericht (BGE 33 II 124).
Rund 50 Jahre später kommt es in Oftringen zu einem sehr ähnlichen Fall. Die zweijährige Isabelle wird ins Gesicht gebissen und ist fortan infolge der Narben entstellt. Das Bundesgericht beschäftigt sich u.a. mit der Frage, inwieweit die Narben Isabelle in Zukunft daran hindern werden, zu heiraten und damit ihr wirtschaftliches Fortkommen zu verbessern (BGE 81 II 512).
Am 1. Dezember 2005 wird in Oberglatt der sechsjährige Süleyman auf dem Weg in den Kindergarten von drei Pitbulls angefallen und getötet. Der Fall erschüttert die Schweiz. Der Kanton Zürich erlässt ein Verbot für potentiell gefährliche Hunderassen. Die Vereine der betroffenen Rassen fechten das Verbot vor dem Bundesgericht an.
17. Juli 1936: In Spanien putschen Teile der spanischen Armee gegen die demokratisch gewählte Volksfrontregierung der Spanischen Republik. Der Putschversuch löst einen brutalen Bürgerkrieg aus. Aus ganz Europa strömen daraufhin tausende Freiwillige nach Spanien, um den aufblühenden Faschismus zu bekämpfen. Auch aus der Schweiz machen sich junge Leute auf, um der bedrohten Republik in Spanien zur Hilfe zu eilen. Der Bundesrat befürchtet, dass dies die Neutralität der Schweiz gefährden könnte. Er verbietet deshalb – unter Androhung von Gefängnisstrafen – die Ausreise aus der Schweiz zur Teilnahme an den Feindseligkeiten in Spanien und die Unterstützung der Feindseligkeit in Spanien von der Schweiz aus.
Zahlreiche Schweizer halten sich nicht an das Verbot und kämpfen im spanischen Bürgerkrieg auf Republikanerseite. Auch der berühmte Anwalt Wladimir Rosenbaum gerät mit dem Verbot in Konflikt und wird in der Folge zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch Rosenbaum zieht den Fall an das Bundesgericht weiter und macht geltend, das Verbot sei verfassungswidrig. Es kommt zu einer äusserst knappen Entscheidung, die für die weitere Karriere von Rosenbaum richtungsweisend ist.
Für eine spannende Biographie von Rosenbaum sei das Buch „Geschichte zweier Leben, Wladimir Rosenbaum & Aline Valangin“ empfohlen, das auch als eine Quelle für diese Folge gedient hat.
Die Schweiz im Jahr 1918: In vielen Teilen des Landes herrscht akute Wohnungsnot. Ganze Familien wohnen in Einzelzimmern oder werden behilfsmässig in Schulhäusern untergebracht. Um den Zuzug in die Städte zu mindern, ermöglicht der Bundesrat den Kantonen, die Niederlassungsfreiheit zu beschränken. Dem pensionierten Lokomotivführer Marbet wird in der Folge die Rückkehr in seine Heimatgemeinde verweigert. Marbet zieht den Fall vor das Bundesgericht. Auch während dem 2. Weltkrieg leidet die Schweiz unter einer Wohnungsnot. Erneut wird die Niederlassungsfreiheit eingeschränkt. Doch bald zeigt sich, dass die Gemeinden damit ganz andere Motive verfolgen als die Bekämpfung der Wohnungsnot.
Das Bild zeigt eine Aufnahme der Wohnsiedlung im Eisernen Zeit in Unterstrass, Zürich aus dem Jahr 1928 (Quelle Stadt Zürich)
Vor 55 Jahren, am 14. April 1969, wird in der Schweiz zum ersten Mal ein Herz transplantiert. Die Presse jubelt über den gelungenen Eingriff. Doch die Freudesstimmung ist nur von kurzer Dauer. Bald stellt sich heraus, dass die verantwortlichen Ärzte die Angehörigen des Spenders weder um ihre Einwilligung für die Herztransplantation gebeten, noch über die Organentnahme überhaupt informiert haben. Die geschockten Eltern des verstorbenen Spenders können die Sache nicht auf sich beruhen lassen: «Sonst werden demnächst noch Leute von der Strasse geholt zur Herztransplantation». Sie verlangen eine Genugtuung wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte nach Art. 28 ZGB. Der Fall landet vor dem Bundesgericht.
Es ist nicht das letzte Mal, dass sich das Bundesgericht mit den Folgen einer Herztransplantation auseinandersetzen muss. Am 20. April 2004, also fast genau 35 Jahre nach der ersten Herztransplantation in der Schweiz, kommt es am Unispital Zürich zu einem tragischen Missverständnis. Bei einer Herztransplantation werden die Blutgruppen des Spenderorgans und der Herzempfängerin vertauscht, die Patientin verstirbt. In einem Zeitungsartikel wird unter Berufung auf drei gut informierte Quellen ausgeführt, dass der Chefarzt der Patientin bewusst das «falsche Herz» eingesetzt habe, weil man eine medizinische Heldentat habe vollbringen wollen. Die Staatsanwaltschaft verlangt gerichtlich, dass der Journalist die Quellen seines Berichts offenlegt, damit die Umstände der fatalen Operation untersucht werden können. Der Journalist zieht den Fall ans Bundesgericht (BGE 132 I 181).
Zur Geschichte der Organspende in der Schweiz sei auf das Buch «Umstrittene Körperteile» von Simon Hofmann verwiesen, das open Access verfügbar ist.