BGE 96 IV 155 – Der Bührle-Prozess

29. April 1967: Kurz vor Beginn des nigerianischen Bürgerkriegs erlässt der Bundesrat ein Kriegsmaterialausfuhrverbot gegenüber Nigeria. Allerdings zeigt sich schon bald, dass trotz dem Kriegsmaterialembargo Waffen der Zürcher Werkzeugmaschinenfabrik Oerlikon Bührle AG nach Nigeria gelangt sind. Der Bundesanwalt Hans Walder wird mit einer Untersuchung gegen die Firma Oerlikon-Bührle beauftragt. Die Ermittlungen bringen den grössten Waffenexport-Skandal der Schweizer Geschichte ans Licht. Es kommt zum Bührle-Prozess vor dem Bundesstrafgericht.

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