BGE 64 I 365 – Feindseligkeiten in Spanien

17. Juli 1936: In Spanien putschen Teile der spanischen Armee gegen die demokratisch gewählte Volksfrontregierung der Spanischen Republik. Der Putschversuch löst einen brutalen Bürgerkrieg aus. Aus ganz Europa strömen daraufhin tausende Freiwillige nach Spanien, um den aufblühenden Faschismus zu bekämpfen. Auch aus der Schweiz machen sich junge Leute auf, um der bedrohten Republik in Spanien zur Hilfe zu eilen. Der Bundesrat befürchtet, dass dies die Neutralität der Schweiz gefährden könnte. Er verbietet deshalb – unter Androhung von Gefängnisstrafen – die Ausreise aus der Schweiz zur Teilnahme an den Feindseligkeiten in Spanien und die Unterstützung der Feindseligkeit in Spanien von der Schweiz aus.

Zahlreiche Schweizer halten sich nicht an das Verbot und kämpfen im spanischen Bürgerkrieg auf Republikanerseite. Auch der berühmte Anwalt Wladimir Rosenbaum gerät mit dem Verbot in Konflikt und wird in der Folge zu einer Haftstrafe verurteilt. Doch Rosenbaum zieht den Fall an das Bundesgericht weiter und macht geltend, das Verbot sei verfassungswidrig. Es kommt zu einer äusserst knappen Entscheidung, die für die weitere Karriere von Rosenbaum richtungsweisend ist.

Für eine spannende Biographie von Rosenbaum sei das Buch „Geschichte zweier Leben, Wladimir Rosenbaum & Aline Valangin“ empfohlen, das auch als eine Quelle für diese Folge gedient hat.

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