BGE 126 IV 165 – Risiko

5. Januar 1998: Im Schweizer Fernsehen läuft die beliebte Quiz-Sendung «Risiko». Ein Kandidat setzt sich in den Fragerunden problemlos gegen seine Mitspieler durch und erspielt einen Rekordgewinn von 95’000 Franken. Doch bald kommen Zweifel daran auf, ob in der Sendung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Denn der Kandidat hat auf eine Frage eine falsche Antwort gegeben, welche aber die richtige Lösung für die übernächste Frage war. Wie konnte der Kandidat eine Frage beantworten, die noch gar nicht gestellt worden war? Bald muss sich der Kandidat wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Der Fall landet vor dem Bundesgericht.

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