Am 23. August 1982 stürzt ein Hunter-Kampfjet beim Walliser Dorf Riddes ab. Beim Flugzeugabsturz kommen der 17-jährige Claude und sein 10-jähriger Bruder Frédéric ums Leben. Als dem Vater Angiolino Ganzerla die Botschaft vom Tod seiner zwei Söhne mitgeteilt wird, erleidet er einen schweren Nervenschock. Er muss medizinisch behandelt werden und ist in der Folge nur noch zu 50% arbeitsfähig. Das eidgenössische Militärdepartement weigert sich daraufhin beharrlich, für die Teilinvalidität des Vaters Schadenersatz zu leisten. Der Fall landet vor dem Bundesgericht. Ist die Schweizerische Eidgenossenschaft für den Schockschaden des Vaters schadenersatzpflichtig?